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Christbaum transportieren - Was ist zu beachten?

Weihnachtsbaum richtig transportieren
Weihnachtsbaum richtig transportieren ©Canva
Eine falsche Ladungsicherung von Christbäumen kann zu einem Vormerkdelikt führen. Hier finden Sie, welche Regeln für den Transport zu beachten sieht.

Ob schon jetzt oder erst am Heiligabend, ob Tanne oder Fichte – der Christbaum gehört an Weihnachten einfach dazu. Auf dem Weg ins Wohnzimmer sind jedoch einige Regeln zu beachten, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren.

Denn: "Wie jedes Ladegut im bzw. am Fahrzeug muss auch ein Christbaum vorschriftsmäßig gesichert werden. Ein Verstoß kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden", warnt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. "Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil zum Beispiel ein schlecht gesicherter Baum auf die Straße fällt, ist sogar eine Vormerkung im Führerscheinregister möglich."

Regeln für den Transport

  • Am Autodach: Beim Transport am Dach sollte der Baum im Netz bleiben und mit breiten, widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschluss montiert werden – die Baumspitze nach hinten zeigend. "Ragt der Christbaum mehr als einen Meter über die Fahrzeuglänge hinaus, muss er gekennzeichnet werden", weiß Letitzki. "Die dafür notwendige Tafel ist 25 x 40 cm groß und muss einen fünf Zentimeter breiten, roten, rückstrahlenden Rand haben." Achtung: Die Tafel darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. Bei Dunkelheit oder Dämmerung sind zusätzliche Beleuchtung und Reflektoren notwendig, damit die Ladung gut erkennbar ist. Diese Leuchten müssen nach vorne weiß strahlen - und rot, wenn sie nach hinten gerichtet sind. "Der Christbaum darf keinesfalls die Breite des Fahrzeugs überragen", sagt der Experte des Mobilitätsclubs.
  • Im Auto: Beim Transport im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut verzurrt und möglichst quer zur Fahrtrichtung gelagert werden. "Wichtig ist, dass der Lenker trotzdem gut sehen kann – die freie Sicht nach vorne und zur Seite bzw. in den Rückspiegel muss möglich sein", warnt der Jurist. "Ist das Heckfenster verdeckt, muss zumindest die Sicht durch die beiden Seitenspiegel gut möglich sein." Handbremse, Schalthebel und Bedienelemente müssen problemlos bedienbar sein. Bleibt während des Transports die Heckklappe geöffnet, ist darauf zu achten, dass Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker nicht verdeckt werden. Auf jeden Fall sollte die Heckklappe nach unten gespannt werden, am besten auch mit Textilspanngurten.
  • Im Lastenfahrrad: Beliebt ist neuerdings auch der Heimtransport des Christbaumes zu Fuß, mit dem Bollerwagen oder mit dem Lastenrad. Auch für den Transport am Lastenrad gilt: Sicherheit geht vor. "Wichtig ist es, dass der Baum nicht die Sicht des Radlers stört und sich nicht selbständig macht. Daher auf jeden Fall den Christbaum auch am Lastenrad gut verzurren“, so ÖAMTC-Experte Letitzki abschließend. "Sollte beim Transport dennoch ein Schaden entstehen, zum Beispiel an parkenden Fahrzeugen, ist dieser im Regelfall durch eine Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers gedeckt."

(ÖAMTC/VOL.AT)

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