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China: Neuregelung von Todesurteilen

Todesurteile müssen in China künftig vom Obersten Gerichtshof in Peking bestätigt werden. Menschenrechtsorganisationen haben der chinesischen Justiz vorgeworfen, Todesurteile willkürlich und unangemessen oft zu verhängen.

Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses stimmte nach Angaben der amtlichen Nachrichtenagentur Xinhua am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zu, die mit Beginn des Jahres 2007 in Kraft treten soll.

Die Zahl der Todesurteile, die jährlich in China vollstreckt werden, soll sich mittlerweile auf bis zu 15.000 belaufen. Die genaue Zahl der Hinrichtungen ist ein Staatsgeheimnis. Menschenrechtsorganisationen werfen den Behörden auch Handel mit Organen hingerichteter Häftlinge vor. Zum Tod verurteilte Häftlinge würden „je nach Bedarf“ exekutiert, entnommene Organe zu hohen Preisen ins Ausland verkauft.

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