Wer „absichtlich die ansteckende Krankheit verbreitet“, müsse mit einer Haftstrafe von zehn Jahren bis lebenslang oder gar der Todesstrafe rechnen, wenn er damit die öffentliche Sicherheit gefährde, hieß es.
Das gelte auch, wenn jemand schwere Körperverletzung begehe oder den Tod eines Menschen verschulde oder auch schweren Schaden an öffentlichem oder privatem Besitz verursache. Das geht aus dem Strafenkatalog hervor, den das Oberste Gericht und der Generalstaatsanwalt am Donnerstag veröffentlichten.
Erkrankte mit SARS oder Verdachtsfälle, die sich der medizinischen Untersuchung, Quarantäne oder Behandlung widersetzten und damit eine weitere Ausbreitung verursachten, so dass die öffentliche Sicherheit gefährdet werde, müssten mit drei bis sieben Jahren Haft rechnen. In leichten Fällen könne auch Gefängnis unter drei Jahren verhängt werden, meldete die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua. Mit Blick auf die Proteste gegen geplante Quarantäneeinrichtungen werden all jenen bis zu fünf Jahre angedroht, die Zwischenfälle oder Unruhen verursachen. Auch wer Gerüchte verbreite, müsse mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.
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