Psychologin Claudia Gössler vom Vorarlberger Kinderdorf betont gegenüber dem ORF Vorarlberg die absolute Notwendigkeit von Kinderschutz-Konzepten für Ferienlager, die bisher in Vorarlberg nicht verpflichtend sind.
Ein Kinderschutz-Konzept umfasst laut Gössler wesentliche Aspekte wie die Personalauswahl, Einschulungsmaßnahmen für Mitarbeiter sowie die Identifikation möglicher räumlicher und struktureller Risiken. Ebenso wichtig: klare Handlungsanweisungen für Mitarbeiter, die Übergriffe bemerken oder befürchten. Die Psychologin fordert nicht nur verbindliche Schutzkonzepte, sondern auch eine Anzeigepflicht für Ferienlager und die Vorlage von Strafregisterauszügen für Betreuerinnen und Betreuer.
Der Fall: Schwere Misshandlungen unter Kindern
Auslöser der aktuellen Debatte ist ein Gerichtsverfahren, bei dem ein Ferienheim-Betreiber zur Zahlung von 23.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt wurde. Zwei Brüder im Alter von elf und zwölf Jahren hatten während einer Ferienfreizeit im Bezirk Dornbirn zwei jüngere Kinder schwer misshandelt.
Maßnahmen des Landes Vorarlberg
Landesrätin Barbara Schöbi-Fink teilte gegenüber dem ORF Vorarlberg mit, dass der Vorfall bereits zwei Jahre zurückliege und das Land Vorarlberg unmittelbar nach Bekanntwerden gehandelt habe. Der Träger der Einrichtung wurde kontrolliert und zur Umsetzung klarer Maßnahmen verpflichtet.
Diese umfassen unter anderem einen Nachtdienst mit zwei Betreuungspersonen, regelmäßige Rundgänge sowie konkrete Verfahrensabläufe für den Umgang mit auffälligem Verhalten von Kindern und Grenzüberschreitungen. Zudem wurden klare Vorgaben bezüglich des Umgangs mit Kindern formuliert und ein Alkoholverbot während des Dienstes ausgesprochen.
Fachleute fordern einheitliche Standards
Jutta Lutz-Diem, Leiterin des Kinderschutzes beim Institut für Sozialdienste (ifs), bezeichnet den Fall als außergewöhnlich, obwohl Übergriffe zwischen Kindern im Beratungsalltag vorkommen. Sie kritisiert das Fehlen österreichweiter Standards für Ferienheime im Kinderschutz. In Vorarlberg existieren zwar Empfehlungen, jedoch keine Verpflichtungen. Sowohl das ifs als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft fordern in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier Verbesserungen.
Ein umfassendes Kinderschutzkonzept sei nicht nur zum Schutz der Kinder, sondern auch aus Eigenschutz für Vereine und deren Mitarbeitende unerlässlich. Es definiert die Haltung einer Einrichtung zu Gewalt und das Vorgehen bei Meldungen. Kinder müssen gestärkt werden, Ansprechpartner haben und über ihre Gefühle sprechen dürfen. Lutz-Diem betont: "Gewalt muss bei einer Meldung sofort gestoppt werden. Man darf das nicht abtun als kindliches Spiel."
(VOL.AT)
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