Er muss der Frau 1500 Schweizer Franken wegen sexueller Belästigung zahlen.
1500 Franken Geldstrafe kostet den Leiter eines Fastfood-Restaurants im aargauischen Suhr ein langer Blick auf den Busen einer seiner Angestellten. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne bestätigte jetzt ein entsprechendes Urteil des Aargauer Obergerichts von 2008.
Die Angestellte hatte in der Küche statt der Arbeitsuniform ein privates T-Shirt getragen. Laut Aussage der Frau habe der Chef dieses angesprochen und dabei andauernd auf ihren Busen gestarrt. Die Frau war daraufhin vor Gericht gezogen und hatte wegen sexueller Belästigung eine Entschädigung 40 000 Franken gefordert.
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