Damit folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen des Staatsanwalts.
Dieser hatte am Dienstag beantragt, den 49-jährigen Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung mit zwölf Jahren Zuchthaus zu bestrafen. Der Verteidiger hatte auf drei Jahre Gefängnis wegen Totschlags plädiert.
Spätestens nach den ersten Messerstichen wollte er sein Opfer töten, befand das Gericht bei der öffentlichen Urteilsberatung vom Mittwoch. Es anerkannte aber auch, dass der Angeklagte den Lotsen in einer heftigen Gemütserregung tötete. Diese sei aber nicht entschuldbar, sondern Ausdruck seiner Persönlichkeitsstörung.
Seit er im Juli 2002 beim Flugzeugunglück von Überlingen seine Frau und die beiden Kinder verlor, leidet der Angeklagte laut psychiatrischem Gutachten an einer andauernden Persönlichkeitsstörung.
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