CH: Misshandlung von Rekruten hat Folgen
Vom Vorwurf der Misshandlung eines niederösterreichischen Grundwehrdieners konnten die drei Militärpolizisten vom Untersuchungsrichter allerdings weitgehend entlastet werden. Wie das Nachrichtenmagazin profil Ende des Vorjahres berichtete, war der betroffene 18- bis 19-jährige Rekrut als Feinddarsteller zu einer Übung, die in Österreich stattfand, abkommandiert worden. Im Zuge einer simulierten Festnahme musste er sich komplett entkleiden und nackt von den Schweizer Berufssoldaten am ganzen Körper (bis auf die Genitalien) abtasten lassen, wie der Leiter der Disziplinar- und Beschwerdestelle im Verteidigungsministerium, Brigadier Harald Leopold, der APA bestätigte. Auch habe der junge Mann vermutlich ungebührlich lange unter Wasserentzug leiden müssen.
Das Verhalten der Schweizer Militärpolizisten sei größtenteils rechtmäßig gewesen, schreibt das Oberauditorat (Militär-Oberstaatsanwaltschaft) der Schweizer Armee in einer Aussendung vom Donnerstag. Es seien aber auch Fehler der Übungsleitung aufgedeckt worden. Auch gegen mindestens drei österreichische Vorgesetzte des Präsenzdieners seien Ermittlungen wegen Verletzung der Dienstaufsichtspflicht eingeleitet worden, sagte Leopold am Donnerstag. Die Konsequenzen für sie reichten von einem Verweis bis hin zur Entlassung.
Der Brigadier sieht die Vorfälle vor dem Hintergrund unterschiedlicher Auffassungen in der Schweizer Armee und dem Bundesheer über die Simulation von Festnahmen und einem mangelnden Informationsaustausch darüber. Die Festnahme sei sehr heftig gewesen, so dass man sie aus österreichischer Sicht nicht mit einem Grundwehrdiener hätte machen können; ein gut ausgebildeter Unteroffizier wäre nötig gewesen, merkte Leopold an.
Der Leiter der Disziplinarstelle verwies auf eine andere Ausbildung der Schweizer Militärpolizisten bei der staatlichen Polizei, die österreichische Militärpolizisten nicht absolvierten, sowie ein daher rührendes, anderes Vorgehen bei Übungen, die sehr Einsatz-nah seien. Das Problem habe darin bestanden, dass die Auffassungsunterschiede nicht im Vorhinein abgesprochen worden seien, sagte Leopold. Das Verhalten sei für die Schweizer KFOR-Soldaten geübte Praxis gewesen.
Laut dem Brigadier, der im Zusammenhang mit den Vorfällen von einer unverhältnismäßig intensiven Ausübung des Dienstes sprach, hätte ein Verantwortlicher des österreichischen Bundesheeres bei der Übung anwesend sein müssen. Die Disziplinarverfahren in Österreich würden auf die Ergebnisse der militärgerichtlichen Untersuchungen in der Schweiz ausgerichtet. Es gehe jetzt vor allem darum, zu klären, wer der Beteiligten, wann, wovon gewusst habe, denn diesbezüglich gebe es unterschiedliche Angaben.
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