“Davon kann ich nicht abweichen”, teilte Fischer zum Spruch des VfGH mit, an seiner Emotionalität bezüglich des Themas ändere das aber nichts. Er gab zu bedenken, dass humanitäre Gesichtspunkte bei der Anwendung von Gesetzen zu beachten seien. Ein Begnadigungsrecht habe der Bundespräsident aber im Fall Zogaj nicht, dieses beziehe sich nur auf Straftaten.
Glawischnig zeigte sich nach der Überreichung der Unterschriften an den Bundespräsidenten erfreut, dass dieser dafür Zeit gefunden habe. Dies sei keineswegs selbstverständlich. Bundeskanzler Werner Faymann (S), an den die Petition ebenso gerichtet ist, habe noch keine Zeit gefunden. “Arigona Zogaj ist eine Österreicherin und soll auch hier bleiben”, stellte Glawischnig klar.
Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun, die ebenfalls in der Hofburg dabei war, erinnerte daran, dass die Grünen bei der kommenden Nationalratssitzung einen Entschließungsantrag zum Bleiberecht einbringen werden.
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