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Causa Lukas Müller: ÖSV weist auf eigene Bemühungen hin

Lukas Müller, Peter Schröcksnadel
Lukas Müller, Peter Schröcksnadel ©APA
Salzburg - Der ÖSV wies in einer Stellungnahme am Dienstagnachmittag auf eigene Bemühungen in der Causa hin.
Müller mit Rechtsstreit mit ÖSV
Lukas Müller querschnittsgelähmt
Ex-Skispringer Lukas Müller

Am 13. Jänner 2016 hat das Leben des damals 23-jährigen Skispringers Lukas Müller eine tragische Wende erfahren: Der Kärntner stürzte als Vorspringer für die Skiflug-WM auf dem Kulm so schwer, dass er sich einen inkompletten Querschnitt zugezogen hat. Müller kämpft seither nicht nur mit seiner Beeinträchtigung, sondern vor Gericht auch mit dem Österreichischen Skiverband (ÖSV).Der ÖSV ist der Meinung, dass der fatale Unfall auf dem Kulm als Freizeit-Unfall einzustufen ist, Müller hingegen will dies als Arbeitsunfall eingestuft sehen. Der Fall Müller ist seither gerichtsanhängig. Müllers Anwalt, Andreas Ermacora, bringt die Causa nun vor den Verwaltungsgerichtshof. Davor hatte die Kärntner Gebietskrankenkasse Müllers Tätigkeit als Vorspringer als Dienstleistung anerkannt, das Bundesverwaltungsgericht wies nach Einspruch des ÖSV Müllers Begehren aber wieder ab.

Anwalt spricht von Präzedenzfall

“Der erste Punkt ist der, dass er etwas dafür bezahlt bekommen hat, was über der Geringfügigkeits-Grenze gelegen ist, so dass wir schon aus diesem Grund der Meinung sind, dass es versicherungspflichtig ist”, erklärte Ermacora. “Der zweite ist der, dass er in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Veranstalter gestanden ist, wo er nicht mehr frei entscheiden konnte, ob er das oder das tut. Das dritte ist, dass ihm die Betriebsmittel zur Verfügung gestellt wurden, und hier vor allem die Skisprung-Schanze. Das ist meines Erachtens ein Präzedenzfall”, sagte der Anwalt.

Laut Informationen des “Kurier” beruft man sich zudem auf die Aufgaben der Vorspringer und die FIS-Wettkampfordnung. In dieser sind bei einem Skifliegen zumindest zwölf Vorspringer zwingend vorgesehen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu garantieren. Die Verantwortung dafür trage der Organisator.

Sollte sein Schützling den Fall gewinnen, dann habe dies Auswirkungen auf den ÖSV. “Weil er zukünftig solche Leute wie Müller anstellen wird bzw. versichern muss”, meinte Ermacora. Ein Präzedenzfall, der auf den gesamten Sport in Österreich Auswirkungen haben könnte.

Unfall mit hohen Folgekosten

Müller sitzt seit dem Unfall im Rollstuhl, musste u.a. sein Auto umbauen lassen und hat auch große Folgekosten. Darum kämpft er um die Anerkennung als Arbeitsunfall und aus seiner Sicht um soziale Gerechtigkeit. “Ein Querschnitt ist schweineteuer, es sind damit so viele Kosten verbunden, die mir teilweise erst heute klar werden, über drei Jahre danach”, erklärte Müller. “Es geht um meinen Arbeitsunfall, aber es geht mir auch um alle anderen Vorspringer. Es hat etwas passieren müssen, dass sich was ändert, aber jetzt könnte sich was ändern.”

Einzelsportler als “neue Selbstständige”

Der ehemalige hoffnungsvolle Nachwuchs-Athlet hatte eine vorgeschriebene private Renn- und Risikoversicherung abgeschlossen. Lediglich ein anerkannter Arbeitsunfall würde aber die lebenslangen Kosten abdecken. Sport-Anwältin Christina Toth meinte dazu: “Ich gehe davon aus, dass der ÖSV als einer der reichsten Sportverbände des Landes durchaus in der Lage wäre, die Athleten entsprechend zu versichern.” Doch eine eventuelle Entscheidung zugunsten Müllers könnte auch Auswirkungen auf viele andere Verträge etwa im Betreuerstab haben.

Während Mannschaftssportler rechtlich abgesichert sind, werden Einzelsportler als “neue Selbstständige” eingestuft. Sportanwältin Toth, die übrigens auch Vizepräsidentin im Österreichischen Tennisverband ist, meinte, der Fall zeige genau, “dass man sich in der Vergangenheit durch diese gewachsenen Strukturen immer auch ein bisschen durchgewurschtelt hat. Solange es keine klaren rechtlichen und gesetzlichen Regelungen gibt, gibt es immer wieder auch schwarze Schafe, die vieles ausnutzen. Das geht leider ganz oft zulasten der Schwächsten und das sind oft die Athleten.”

ÖSV weist auf eigene Bemühungen hin

Der ÖSV wies in einer Stellungnahme am Dienstagnachmittag auf eigene Bemühungen in der Causa hin. “ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel hat Müller kurz nach seinem Unfall im Jahr 2016 die bestmögliche Unterstützung zugesagt – und sein Versprechen auch eingehalten”, schrieb der ÖSV im Hinblick auf eine private Unfallversicherung sowie eine Unfallentschädigung aus einer FIS-Versicherung.

“Lukas Müller war als Vorspringer Teilnehmer der Veranstaltung ohne Wertung (laut FIS) und damit privat unfallversichert. Er erhielt nach seinem tragischen Unfall 480.000 Euro aus der ÖSV-Versicherung überwiesen”, wurde Schröcksnadel zitiert. “Der ÖSV hat sich auch bei der FIS dafür eingesetzt, dass Lukas Müller die maximale Versicherungssumme zugestanden wird. Er hat einen Anspruch auf eine Unfallentschädigung aus einer FIS-Versicherung im Umfang von 350.000 Schweizer Franken (rund 308.000 Euro, Anm.). Der ÖSV verlangt von allen Sportlern, die an internationalen Bewerben teilnehmen, den Nachweis einer angemessenen Unfallversicherung”.

Kein Kommentar zu laufenden Verfahren

Für den ÖSV sei es zudem “ein Gebot der Höflichkeit und des Respekts den Gerichten gegenüber, sich zu laufenden Verfahren nicht wertend zu äußern”, hieß es in dem Schreiben, in dem der Verband auch betonte: “Der ÖSV ist nicht Partei des Verfahrens, sondern die Austria Ski WM und Großveranstaltungs Ges.m.b.H als Veranstalterin der Skiflug WM 2016.”

“Wir wünschen Lukas, dass er trotz dieses Schicksals sein Leben meistern wird und werden ihn dabei nach unseren Möglichkeiten bestmöglich unterstützen”, schloss Schröcksnadel.

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