Wieder Wirbel in der Causa Kampusch gab es am Mittwoch. “Ich verurteile auf das Schärfste die Veröffentlichung von Protokollen aus dem Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses in der Sache Kampusch”, so Werner Amon, Vorsitzender des Ständigen Unterausschusses des Innenausschusses, in Reaktion auf entsprechende Veröffentlichungen.
Amon übermittelte Sachverhaltsdarstellung in Sachen Kampusch
Da es sich um “einen strafrechtlich relevanten Tatbestand handelt”, habe er in Absprache mit allen Fraktionsführern eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien wegen “Verletzung des Amtsgeheimnisses” übermittelt.
Demnach macht sich strafbar, wer als Mitglied eines Ständigen Unterausschusses oder als zur Anwesenheit Berechtigter ein ihm in vertraulicher Sitzung zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart oder verwertet und dessen Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen. “Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz, denn dadurch wird das Amtsgeheimnis verletzt, ist es für mich unverständlich, wie mit zu schützenden Persönlichkeitsrechten umgegangen wird”, meinte Amon über die jüngste Kontroverse im Fall Kampusch.
(apa/red)
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