Causa AvW: Anlegeranwälte klagen Republik
Der Vorwurf: Die Bundeswertpapieraufsicht (BWA) sowie die Nachfolgerin Finanzmarktaufsicht (FMA) hätten den Handel mit AvW-Genussscheinen eigentlich unterbinden müssen, hätten das aber trotz zahlreicher Ungereimtheiten nicht getan.
Die Anwaltskanzlei, die 400 AvW-Geschädigte vertritt, beruft sich auf das umfassende Dossier des Gerichtsgutachters Fritz Kleiner sowie ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH). Im Urteil wird bestätigt, dass die AvW Invest von Mai 2004 bis Dezember 2005 mit Wertpapieren gehandelt hat, ohne dafür die erforderliche Bankkonzession zu haben. “Die FMA unternahm eineinhalb Jahre nichts, um das konzessionslose Treiben der AvW Invest zu untersagen”, sagt Anlegeranwalt Michael Wirrer von der Kanzlei Pascher & Schostal.
Laut Kleiner-Gutachten stellte die BWA schon im Jahr 2000 fest, dass die Kursbildung der Genussscheine “nicht nachvollziehbar” ist. Dagegen unternommen wurde nichts, so der Vorwurf. Schließlich kam der Aufsicht die Abrechnung der Genussschein-Verkäufe über ein Privatkonto von AvW-Gründer Wolfgang Auer-Welsbach schleierhaft vor, eingeschritten ist sie aber offenbar nicht.
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