Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz
Die Übernahme des Prinzips gehört zum Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) will der Bundesrat Behinderungen des Warenverkehrs abbauen, die Produkte unnötig verteuern. Die Botschaft ist für 2008 geplant.
Der große Streit drehte sich um die Ausnahmen, die mit dem in der Schweiz geltenden höheren Standard im Gesundheits-, Umwelt-, Konsumenten- und Tierschutz begründet werden können. Die von der Bundesverwaltung gemeldeten 128 Ausnahmebegehren wurden vom Bundesrat in einer ersten Runde auf 40 zusammengestrichen.
Nun bleiben noch 18 Abweichungen vom EU-Produkterecht bestehen:
darunter die Deklaration nicht zugelassener Batteriehaltung von Hühnern, die Angabe des Alkoholgehaltes von Süßgetränken, die Warnhinweise auf Tabakprodukten, das Phosphatverbot in Waschmitteln und das Verbot von Blei in Anstrichfarben.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.