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CAS ermöglicht Teilnahme von Russen an FIS-Qualibewerben

CAS öffnete Tür für russische Olympia-2026-Starter
CAS öffnete Tür für russische Olympia-2026-Starter ©APA/AFP
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat am Dienstag die Teilnahme von russischen und belarussischen Sportlern an FIS-Qualifikationsbewerben für die Olympischen Winterspiele 2026 erlaubt. Demnach dürfen Athleten aus diesen beiden Ländern an den Start gehen, wenn die Kriterien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) eingehalten werden. Das bedeutet für die Sportler, dass sie wie im Vorjahr bei den Sommerspielen in Paris unter neutraler Flagge antreten können.

Die FIS hatte sich im Oktober aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine gegen einen Olympiastart von Russen und Weißrussen ausgesprochen. Dagegen ging der russische Skiverband juristisch vor. Die CAS-Panels entschieden nun, dass die FIS-Satzung politischen Neutralitäts- und Anti-Diskriminierungsgrundsätzen verpflichtet sei. Das FIS-Verbot stelle eine unzulässige pauschale Ausschlussregelung nach Nationalität dar - ungeachtet der Frage, ob die betroffenen Athleten die vom IOC festgelegten AIN-Teilnahmekriterien erfüllen.

Moskaus Sportminister Michail Degtjarjow, auch Präsident des Olympischen Komitees Russlands, begrüßte das Urteil und sprach von einem Erfolg. An dem Einspruch waren dem CAS zufolge zwölf russische Athleten und Para-Athleten sowie fünf belarussische Athleten beteiligt. Zu ihnen gehört die belarussische Freestyle-Skifahrerin Hanna Huskowa, 2018 in Pyeongchang Olympiasiegerin in der Disziplin Aerials sowie 2022 in Peking Gewinnerin von Silber. Weitere Anträge, etwa die Zulassung russischer Betreuer und Funktionäre, wurden abgelehnt.

FIS anerkannte die Entscheidung

Der neutrale Status kann für Athleten genehmigt werden, die die militärische Invasion der Ukraine nicht öffentlich unterstützt und keine Verbindungen zum Militär oder zu staatlichen Sicherheitsbehörden haben. Die FIS anerkannte die Entscheidung und bat in einer Mitteilung, alle betroffenen Athleten darum, den AIN-Status zu beantragen - und verwies dabei nochmals auf die Bedingungen für die Genehmigung. Der Verband kündigte an, eine Liste der Sportler zu veröffentlichen, die als neutrale Einzelathleten anerkannt worden sind.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) erlaubt Athleten aus Russland und Belarus zwar, wie schon bei den Olympischen Spielen in Paris 2024, als individuelle neutrale Athleten anzutreten, überlässt jedoch den internationalen Verbänden der einzelnen Sportarten die Entscheidung, ob sie dies auch in ihren Qualifikationswettkämpfen anwenden. Die FIS, zuständiger Weltverband etwa im alpinen Skisport, beim Skispringen, im Langlauf und in der Nordischen Kombination, hatte sich dagegen entschieden.

(APA/Reuters/dpa)

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