Das Strafgericht von Nizza verurteilte am Montag einen Fotoreporter der Agentur SIPA zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung und 3.000 Euro Geldstrafe, weil er 1996 bei einer Verfolgungsfahrt im Auto aus nächster Nähe Aufnahmen von der Prinzessin mit ihrer damaligen Kurzhaarfrisur gemacht hatte.
Damit verletzte er nach Einschätzung des Gerichts die Privatsphäre Carolines. Die Bilder waren von der Illustrierten Paris Match, aber auch in Deutschland und Italien veröffentlicht worden. Der Fotograf Luc Gourselas muss zudem für die Veröffentlichung des Urteils in Paris Match sorgen. Auch seine Frau, die am Steuer saß, bekam eine Strafe von 2.000 Euro aufgebrummt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von insgesamt 15.000 Euro beantragt. Der Fotograf und seine Frau hatten den Wagen Carolines auf der Fahrt von Monaco nach Saint-Remy-de-Provence verfolgt. Nach Darstellung der Klägerin war der Wagen des Fotografen auf gleiche Höhe aufgefahren und hatte sich ihrem Wagen bis auf wenige Zentimeter genähert. Die Staatsanwaltschaft ließ jedoch die ursprüngliche Klage wegen lebensgefährlichen Verhaltens fallen.
Caroline hatte schon mehrfach gegen Paparazzi Prozesse angestrengt. Im vergangenen Jahr errang sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen grundlegenden Erfolg gegen die Verletzung der Privatsphäre, der von Verlegern als Einschnitt in die Pressefreiheit gewertet wurde.
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