Wie das Landgericht Hildesheim am Sonntag weiter mitteilte, dauerte die Vernehmung rund vier Stunden. Anders als bei einer ersten Ladung der Prinzessin waren dieses Mal Ort und Zeit der nichtöffentlichen Vernehmung nicht mitgeteilt werden. Die Ehefrau von Prinz Ernst August war zu einem ersten Termin nicht erschienen, folgte damals mit der Absage nach Auskunft des Anwalts der Familie einer Empfehlung der monegassischen Regierung, die Sicherheitsprobleme befürchtete.
Danach entschied sich die 7. kleine Strafkammer für eine Vernehmung, bei der “Zeit und Ort nunmehr geheim gehalten werden”. Der Chef des Welfenhauses war im Jahr 2004 vom Landgericht Hannover rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 178 Tagessätzen zu 2.500 Euro verurteilt worden, weil er im Jahr 2000 in Kenia einen deutschen Hotelier krankenhausreif geschlagen haben soll. Prinz Ernst August galt damit als vorbestraft, hat aber dann ab 2006 eine Wiederaufnahme seines Verfahrens betrieben und vor dem Oberlandesgericht Celle durchgesetzt.
Das Verfahren wurde an das Landgericht Hildesheim verwiesen, wo die Strafkammer nun die “Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages” im sogenannten Probationsverfahren zu prüfen hat. Nur wenn das Gericht bejaht, dass der Wiederaufnahmeantrag begründet ist, kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung. Hier müsste Prinzessin Caroline im Falle einer Ladung als Zeugin dann allerdings öffentlich auftreten und aussagen. (
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