Nach Berliner Justiz-Angaben vom Mittwoch lehnte er eine Anfrage ab. Am vergangenen Mittwoch hatte das Landgericht Berlin entgegen seiner ursprünglichen Planung kein Urteil gegen Weinrich gefällt. Es wollte zuvor prüfen lassen, ob Carlos doch noch aussagen kann.
Weinrich soll als Carlos rechte Hand versucht haben, mit Bomben-Anschläge 1982 und 1983 in Frankreich dessen festgenommene Ehefrau freizupressen. Die Anklage forderte lebenslange Haft wegen Mordes und Mordversuchs. Die Verteidigung verlangte Freispruch. Eine zunächst geplante Carlos-Vernehmung im Gericht in Berlin hatte die deutsche Seite aus Sicherheitsgründen abgelehnt. In Paris wollte sich Carlos nicht befragen lassen.
Aus Sicht der Anklage war Weinrich der Drahtzieher eines Anschlags in Paris 1982 sowie verantwortlich für das Blutbad in einem französischen Zug 1983. Weinrich habe als Planer oder eigenhändig den Tod von sechs Menschen verursacht. Der Angeklagte sei zuständig gewesen für Terror-Anschläge der Carlos-Bande in Westeuropa.
Weinrich schwieg im Prozess bisher zu den Vorwürfen. Wegen eines Attentats gegen das französische Kulturzentrum in Berlin 1983 wurde er 2000 bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Wegen besonderer Schwere der Schuld kommt der 56-Jährige nicht nach 15 Jahren frei.
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