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Cannabiskonsum kann mit Haaranalyse nicht zweifelsfrei belegt werden

Wissenschafter führten einen Monat lang Selbstversuch durch.
Wissenschafter führten einen Monat lang Selbstversuch durch. ©APA/Themenbild
Bei einem Verdacht auf den Konsum von Cannabis wird die betroffene Person meist zur Haarprobe gebeten. Dabei galt bisher: Wenn der Hauptwirkstoff von Cannabis - Tetrahydrocannabinol (THC) - oder zumindest seine Abbauprodukte nachweisbar sind, hat diese Person eindeutig Cannabis konsumiert. Freiburger Forscher zeigen nun, dass dieser Schluss so nicht zulässig ist.

Laut den Wissenschaftern findet die Einlagerung des THC nicht über den Blutkreislauf statt, wie vermutet. Denn: Abbauprodukte des Cannabis-Hauptwirkstoffs können bei Körperkontakt über Schweiß und Hauttalg auf andere Personen übertragen werden und so falsch-positive Testergebnisse liefern. Die Ergebnisse, die die Homepage Laborwelt.de zitierte, wurden im “Fachjournal Scientific Report” veröffentlicht.

Einmonatiger Selbstversuch

Für ihre Studie zeigten die Forscher durchaus ungewöhnlichen Einsatz: Das Team um den Toxikologen Volker Auwärter führte einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmäßiger Einnahme von Dronabinol (halbsynthetisch hergestelltem THC) und umfangreiche Messungen durch. Hierbei fanden sie keinerlei Rückstände von THC in ihren eigenen Haaren. Stattdessen entdeckten sie Rückstände von THC-Carbonsäure, eine körpereigene Substanz, die sich auch in Haarabschnitten befand, die lange vor der Studie gewachsen waren.

Ergebnis kann zu Verlust des Arbeitsplatzes führen

“Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann”, sagte Auwärter. In Ländern, in denen bei Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne die Folge einer Fehlinterpretation der Ergebnisse einer Haaranalyse zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen, sagte der Toxikologe.

(APA)

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