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Campingplatz mit garantiert ungestörter Nachtruhe in Bregenz

©Canva
Der Parkplatz am Friedhof beim Gymnasium Blumenstraße und auch auf dem ehemaligen Schoeller-Areal dient findigen Campern als Übernachtungsmöglichkeit. Und das ist (fast) völlig legal.

Camping erlebt seit Beginn der Pandemie einen regelrechten Boom. Auf den Straßen sind vermehrt Wohnmobile und Autos mit Wohnwagen unterwegs. Diese fahrbaren Unterkünfte brauchen Stellplätze, Campinganlagen erfreuen sich an regem Zulauf, sind oft ausgebucht und teuer.

Besonders in Städten und Gemeinden in der Bodenseeregion herrscht zur Urlaubszeit Mangel an Plätzen. Also was tun mit dem mobilen Zuhause? Man weicht auf öffentliche Parkplätze aus. Dieses Problem gibt es auch in Bregenz, unter anderem beim Friedhof St. Gallus bei der Blumenstraße.

Lokalaugenschein beim Parkplatz Friedhof St. Gallus.

Gesetzlich erlaubt

Was viele nicht wissen: Bis auf einige Ausnahmen ist das erlaubt. Auf Anfrage bei der Stadtpolizei Bregenz gestaltet sich die Sachlage wie folgt:

Das Parken auf öffentlichen Plätzen in Bregenz mit Wohnmobilen ist grundsätzlich erlaubt. In Bregenz ist dies auf den Parkplätzen direkt am See verboten („Halte- und Parkverbot“ oder „Einfahrt verboten“ Schilder sind dort angebracht und es wird auch exekutiert).

Auf Parkplätzen (wie auch beim Parkplatz Blumenstraße), wo keine Verbotsschilder angebracht sind, darf ein Wohnmobil parken wie jedes andere Kraftfahrzeug auch. Das Schlafen in einem Fahrzeug ist in Österreich nicht verboten, eine Ausnahme bildet das Bundesland Tirol. Es darf jedoch kein campinggerechtes Verhalten vorliegen oder erkennbar sein (das Aufstellen von Tischen und Bänken, kochen im Freien, Markise ausfahren usw.). Dann würde eine Übertretung nach der Campingverordnung der Stadt Bregenz vorliegen.

Auf dem Parkplatz beim Friedhof der Mariahilf Kirche in Bregenz

Anrainer und Einheimische ärgern sich aber zunehmend darüber, dass immer mehr Wohnmobil-Inhaber die öffentlichen Parkplätze als billigere Alternative zum Campingplatz wählen. Vor allem, wenn sich zahlreiche Wohnmobile auf Friedhofsparkplätze tummeln und so wie im Fall beim BG Blumenstraße, die eh schon überschaubare Zahl an Plätzen noch besetzt.

(VOL.AT)

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