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Cain: Verteidiger lehnt auch den Richter ab

Befangenheitsantrag wurde zurückgewiesen
Befangenheitsantrag wurde zurückgewiesen ©Stiplovsek
Feldkirch - Vor dem Mordprozess im Fall Cain hat Verteidiger Edgar Veith nun auch den Vorsitzenden Richter abgelehnt. Seinem Befangenheitsantrag hat Landesgerichtspräsident Heinz Bildstein aber nicht stattgegeben.
Alles zum Fall Cain
Prozessbeginn am Freitag

Der Anwalt soll die Ablöse des Vorsitzenden gefordert haben, weil Richter Norbert Melter in einem Telefonat zur Prozessvorbereitung unfreundlich gewesen sein soll.

Straffe Führung

Der für seine straffe Prozessführung bekannte, erfahrene Richter führt den Vorsitz beim Geschworenenprozess am kommenden Freitag ab 8.30 Uhr im polizeilich geschützten Schwurgerichtssaal des Landesgerichts. Dabei wird Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele dem Angeklagten den Mord am dreijährigen Cain aus Bregenz vorwerfen. Für Mord sieht das Strafgesetzbuch zehn bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft vor. In der Anklageschrift wird dem 27-jährigen Höchster zumindest ein bedingter Tötungsvorsatz unterstellt. Demnach soll der fünffach vorbestrafte Gewalttäter mit seinen Schlägen mit einem Besenstiel aus Aluminium gegen das Gesäß und die Oberschenkel des Kindes den Tod des Sohnes seiner Lebensgefährtin am 8. Jänner 2011 in Kauf genommen haben. Die Anklage stützt sich auf das Gutachten des Innsbrucker Gerichtsmediziners Walter Rabl, der von einer „schwersten Misshandlung durch zahllose stumpfmechanische Gewalteinwirkungen“ spricht. Mit „exzessiv hoher Intensität“ seien über zwei Tage hinweg Schläge erfolgt. Der Sachverständige verglich die Verletzungen des Dreijährigen mit jenen eines von einem Auto angefahrenen Fußgängers.

Einweisung in Anstalt

Die Staatsanwaltschaft beantragt auch die Einweisung des Untersuchungshäftlings in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller. Darin ist von einer schweren Persönlichkeitsstörung des zur Tatzeit zurechnungsfähigen Serben die Rede. Er habe den Buben nicht töten wollen, sagt der Schläge einräumende Angeklagte. Verteidiger Veith wird gegen Mord und für mehrere mögliche Straftaten mit niedrigeren Strafen plädieren – etwa Körperverletzung, Quälen oder absichtliche schwere Körperverletzung jeweils mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Die rechtliche Einstufung müssen die acht Geschworenen allein vornehmen. Die Laienrichter aus dem Volk wird der Verteidiger wohl auch mit der Frage konfrontieren, ob nicht ein anderer Freund der Mutter von Cain für die tödlichen Schläge verantwortlich ist.

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