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BZÖ: Im Fall Arigona nicht weiter Öl ins Feuer gießen

©APA
BZÖ-Justizsprecherin Helene Partik-Pable will im Fall Arigona "nicht weiter Öl ins Feuer gießen". Die Aussage der Grünen, dass Innenminister Platter mit seinem Vorwurf der Erpressung gegenüber Arigona den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt habe, empfindet sie als "skandalös".

Vielmehr müsse man jetzt zu einer Lösung kommen, die die Rechtsstaatlichkeit berücksichtige. Im Gespräch mit der APA sagte Partik-Pable, man müsse alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen. “Beispielsweise, wo der Vater schon im Ausland ist, dass der einen Antrag auf Einwanderung stellt. Das kann er ja, dann kann er ja die Familie mitnehmen. Dann ist auch das Problem der gesamten Familie gelöst” und das rechtsstaatliche Prinzip wäre gewahrt. “Wir können aber nicht Gesetze machen, die einfach gebrochen werden.”

Was den von Platter mehrfach geäußerten Vorwurf der Erpressung betrifft, konzedierte Partik-Pable, dass dies natürlich “im rechtlichen Sinn keine Erpressung ist. Da müsste es einen Vermögensvorteil geben. Auch der Tatbestand der Nötigung ist nicht erfüllt. Sondern, das was man im Volksmund Erpressung nennt”. Aber “ich würde dem Innenminister keinen Vorwurf machen, da nicht genau die Tatbestandsmerkmale” beachtet zu haben.

FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer erklärte gegenüber der APA ebenfalls, dass Platter “nicht im strafrechtlichen Sinn” den Ausdruck Erpressung gebraucht habe. “Sondern im politischen Sinn. Und all jene, die sich im öffentlichen Diskurs dieser Verbalie bedient haben, haben das selbstverständlich auch im politischen Sinn gemeint”. Was den Vorwurf der Grünen, Platter könnte den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt haben, betrifft, meinte Fichtenbauer, er sehe dies nicht so. „Platter hat offenbar eine unbestimmte Pauschaläußerung gemacht“, als er gemeint habe, er lasse sich nicht erpressen. “Er hat das offenkundig nicht dem Mädchen zugeschrieben”. Vielmehr habe der Innenminister jene Gruppen gemeint, die in der Abschiebungs-Causa politisch agitiert haben. Wenn es sich um eine “Massenbeleidigung” gehandelt habe, sei die aber auch nicht strafbar, so Fichtenbauer.

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