Laut Bundeskanzleramt ist es Politikern erlaubt, gegen eine monatliche Pauschale den Dienstwagen auch privat zu verwenden, hieß es auf Anfrage der APA.
Der Umgang mit Dienstwägen sei im Bundesbezügegesetz “klar geregelt”, hieß es aus dem Bundeskanzleramt. Prinzipiell stehen demnach dem Bundespräsidenten, den Ministern und Staatssekretären, den Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates sowie dem Präsidenten des Rechnungshofes Dienstfahrzeuge zu – auch inklusive Fahrer. Für die private Nutzung müssen Gebühren bezahlt werden, derzeit rund 571 Euro pro Monat. Rechtlich gedeckt wäre es laut Bundeskanzleramt auch, wenn ein Regierungsmitglied beispielsweise den Dienstwagen mit Chauffeur für den privaten Urlaub nutzt.
Bucher erkennt in dieser Regelung trotzdem “Sonderprivilegien für Politiker”, die abgeschafft werden müssten. BZÖ-Rechnungshofsprecher Gerald Grosz teilte außerdem per Aussendung mit, er werde parlamentarische Anfragen an die Regierungsmitglieder zur privaten Nutzung der Dienstwägen einbringen. Grosz stößt sich nämlich daran, dass die Minister, insbesondere Verkehrsministerin Doris Bures (S), Dienstwägen mit Chauffeur für private Urlaubsreisen benutzt haben sollen, wie er behauptet. Bures wies das umgehend per Aussendung zurück: Die An- und Rückreise für ihren Winterurlaub sei per Flug erfolgt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.