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BZÖ empört sich über FPÖ, Grüne über Prammer

Das BZÖ verteidigt die Verschärfung der Geheimhaltungsregeln im Untersuchungsausschuss durch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S). Der FPÖ, die Prammer vorgeworfen hatte, damit die Arbeit des Ausschusses zu erschweren, warf BZÖ-Generalsekretär Martin Strutz vor, die Weitergabe vertraulicher Akten zu decken.

Das BZÖ hatte den Verdacht in den Raum gestellt, das von “News” veröffentlichte Obduktionsergebnis über den tödlichen Alko-Unfall des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider könnte über den Ausschuss an die Öffentlichkeit gelangt sein.

“Für vollkommen unverständlich” hält der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz die Vorgehensweise Prammers. “Aufgrund von bloßen Verdächtigungen schränkt die Präsidentin selbst die Rechte des Parlaments ein”, kritisierte Pilz in einer Aussendung. “Diejenigen im Parlament, die gegen eine scharfe parlamentarische Kontrolle sind, brauchen in Hinkunft nur anonym Akten weitergeben und schon ist die Kontrolle abgestellt. Das ist absurd”, so Pilz.

Das Justizministerium hat indessen die Übermittlung des Obduktionsberichts an den Untersuchungsausschuss verteidigt. In einer Aussendung wurde auf den Beweisbeschluss des Ausschusses verwiesen. “Auf das Strafverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen im Zusammenhang mit dem Ableben Dr. Jörg Haiders trifft der vom Untersuchungsausschuss gefasste Beweisbeschluss zu”, hieß es in einer Aussendung. Daher wurde der Akt am 12. August übermittelt.

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