Das BZÖ hatte den Verdacht in den Raum gestellt, das von “News” veröffentlichte Obduktionsergebnis über den tödlichen Alko-Unfall des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider könnte über den Ausschuss an die Öffentlichkeit gelangt sein.
“Für vollkommen unverständlich” hält der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz die Vorgehensweise Prammers. “Aufgrund von bloßen Verdächtigungen schränkt die Präsidentin selbst die Rechte des Parlaments ein”, kritisierte Pilz in einer Aussendung. “Diejenigen im Parlament, die gegen eine scharfe parlamentarische Kontrolle sind, brauchen in Hinkunft nur anonym Akten weitergeben und schon ist die Kontrolle abgestellt. Das ist absurd”, so Pilz.
Das Justizministerium hat indessen die Übermittlung des Obduktionsberichts an den Untersuchungsausschuss verteidigt. In einer Aussendung wurde auf den Beweisbeschluss des Ausschusses verwiesen. “Auf das Strafverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen im Zusammenhang mit dem Ableben Dr. Jörg Haiders trifft der vom Untersuchungsausschuss gefasste Beweisbeschluss zu”, hieß es in einer Aussendung. Daher wurde der Akt am 12. August übermittelt.
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