Zunächst kommt die Leiterin der Rechtsabteilung, die im Zuge der umstrittenen Hausdurchsuchungen die Staatsanwältin auf die problematische Vorgangsweise beim Umgang mit heiklen beschlagnahmten Informationen hingewiesen haben soll.
Auf Konsequenzen hingewiesen
So soll die BVT-Mitarbeiterin mehrmals auf drohende Konsequenzen wie Vertrauensverlust bei ausländischen Nachrichtendiensten hingewiesen haben. Zu Mittag muss ein Mitarbeiter der EDV-Abteilung im Ausschuss erscheinen. Er kritisiert dem Vernehmen nach in einem Aktenvermerk, dass viel zu viele und teils unbeaufsichtigt Daten sichergestellt worden seien und die Datensicherheit nicht gegeben gewesen sei.
Klarheit zum Ablauf
Dritte Auskunftsperson am Mittwoch ist der frühere BVT-Referatsleiter Nachrichtendienst – er ist Beschuldigter im BVT-Ermittlungsverfahren, könnte sich also teilweise der Aussage entschlagen. Sowohl in seinem Büro als auch an seiner Wohnadresse fanden Ende Februar Hausdurchsuchungen statt, vom Oberlandesgericht im Gegensatz zum Großteil der Durchsuchungen übrigens als rechtmäßig gewertet. Er soll im Untersuchungsausschuss den Ablauf der Hausdurchsuchung schildern. Auf seinem Arbeitstisch wurden dem Vernehmen nach klassifizierte Unterlagen gefunden, weshalb er Ende Mai entlassen wurde.
(APA)
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