Ramprecht wird seit kurzem bei den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech ebenfalls als Verdächtiger geführt. In seiner Einvernahme könnte er der Staatsanwaltschaft als “Kronzeuge” dienen, erläuterte sein Anwalt Michael Pilz heute gegenüber der APA.
Ramprecht werde voll kooperieren und dem Staatsanwalt schildern, wie Grasser die Entscheidung über die Investmentbank für die Buwog-Privatisierung zugunsten von Lehman Brothers umgedreht habe, sagte Pilz. Während Ramprecht, erst seit rund zwei Wochen Buwog-Verdächtiger, bereits eine Hausdurchsuchung hatte und heute einvernommen wird, gab es keine derartigen Ermittlungsschritte gegen Grasser.
Dies verwundert den Anwalt: Der Vorwurf gegen Ramprecht könne ja nur auf Beitragstäterschaft zur Untreue, begangen von Grasser, lauten. Ramprecht habe aber nur die Wünsche des Ministers ungesetzt. Warum bei Grasser bisher weder Hausdurchsuchung noch Einvernahme stattgefunden haben, versteht Pilz nicht.
Im Medienverfahren will der Anwalt nun Nichtigkeitsbeschwerde erheben und das erstinstanzliche Urteil gegen Ramprecht – bedingte Geldstrafe von 3.600 Euro – wegen eines Verfahrensfehlers aufheben lassen. Sein Mandant habe kein Schlussplädoyer halten können, dies sei aber zwingend so vorgesehen.
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