In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Abgeordneten Gabriele Moser dazu schreibt die Justizministerin am 28. Juni laut “Standard” (Donnerstagausgabe), aus den Informationen der Anklagebehörde gehe hervor, “aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft Wien eine Vernehmung Mag. Grassers bislang nicht veranlasst hat”. Der Grund dafür bleibt im Dunklen, weil “durch eine Beantwortung Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten”. Verhindert hätte das Ministerium eine solche Vernehmung aber nicht.
In der Sache geht es um Bestechungsvorwürfe und Honorarflüsse bei der Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften unter Grasser. Zu den Beschuldigten zählen neben Grasser auch dessen Freund und Trauzeuge Walter Meischberger sowie der Lobbyist Peter Hochegger. Meischberger und Hochegger haben 9,6 Mio. Euro Provision von der siegreichen Immofinanz kassiert und nicht versteuert. Auch gegen den Immobilien-Unternehmer und Ex-Buwog-Aufsichtsrat Ernst Karl Plech wird ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Das Faktum, dass der Ex-Finanzminister noch nicht einvernommen wurde und bei ihm weder Kontoöffnungen noch Hausdurchsuchungen stattgefunden haben, sorgt für politische und mediale Kritik.
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