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Buwog: OLG sieht bei Grasser "dringenden Tatverdacht"

Bei Vergabe an Investmentbank Lehman Brothers Verdacht auf Untreue durch Ex-Finanzminister.
Bei Vergabe an Investmentbank Lehman Brothers Verdacht auf Untreue durch Ex-Finanzminister. ©APA
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) gerät durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) in der Buwog-Causa weiter unter Druck: Das OLG sehe bei Grasser im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung "dringenden Tatverdacht" in Bezug auf den Untreuevorwurf, schreibt das Nachrichtenmagazin "Format" in seiner neuen Ausgabe laut Vorausmeldung.

Bei der Auswahl der begleitenden Investmentbank Lehman Brothers, die der billigeren CA-IB vorgezogen wurde, bestehe der dringende Tatverdacht der Untreue sowohl auf subjektiver als auch objektiver Tatseite, zitiert das Magazin aus einem OLG-Beschluss. Grasser selber hat stets alle Vorwürfe gegen sich zurückgewiesen und spricht von einer vorbildlichen und korrekten Privatisierung der Bundeswohnungen 2003/2004.

Gegen Abhörung seiner acht Handys

Grasser hatte den Rechtsweg beschritten, um sich gegen die Abhörung seiner acht Handys im Zeitraum vom 29. Juli bis zum 30. September 2010 zu wehren. Das OLG habe Grasser zwar recht gegeben, dass der Lauschangriff unrechtmäßig und die Protokolle zu löschen seien, heißt es laut Magazin in dem vor rund einem Monat getroffenen Beschluss. In der Sache selber befasste sich der Richtersenat der zweiten Instanz aber auch mit den vorliegenden Aussagen und Berichte – und kam laut “Format” zu dem Schluss, dass bei Grasser dringender Tatverdacht vorliege.

“Die sich aus den dargestellten Aussagen und Aktenunterlagen ergebende Verdachtslage zum Faktum ‘Auftragsvergabe an Lehman Brothers Bankhaus AG’ in Richtung Untreue nach Paragraf 153 Absatz 1 und 2 Strafgesetzbuch ist daher tatsächlich als dringend zu bezeichnen”, zitiert das Magazin aus dem OLG-Beschluss des Drei-Richter-Senats.

Dieser Tatverdacht gelte sowohl subjektiv als auch objektiv, da “aufgrund der objektiven Vorgangsweise und dem Preisunterschied zwischen dem Angebot der CA-IB (rund 6,6 Mio. Euro) und dem schlussendlich zum Zug gekommenen Alternativangebot 1 der Lehman Brothers (rund 10,1 Mio. Euro) von rund 3,5 Mio. Euro ein wissentlicher Befugnismissbrauch sowie ein (zumindest bedingt vorsätzlicher) Schädigungsvorsatz zwanglos ableitbar ist.”

Verdacht der Ermittler “nachvollziehbar”

Der Verdacht der Ermittler, dass es zu Geldflüssen an Grasser gekommen sei, sei nachvollziehbar und ergebe sich auch aus der Zeugenaussage von Willibald Berner, “wonach eine Gruppe um Peter Hochegger, Walter Meischberger und Grasser bestrebt gewesen sei, von diversen im Regierungsprogramm festgelegten Privatisierungen zu profitieren”, so das OLG.

Bei der Vergabe an Lehman würdigen die OLG-Richter die Aussagen des Belastungszeugen Michael Ramprecht, der selber in der Vergabekommission saß und von einem abgekarteten Spiel spricht. Der Wechsel zwischen der vorletzten und letzten Kommissionssitzung von der zuvor präferierten CA-IB zum teureren Angebot von Lehman Brothers, die Aussagen von Ramprecht, Ex-CA-IB-Chef Klaus Requat und Wilfried Trabold über die Vorgänge in und rund um die Vergabekommission stützen demnach den dringenden Tatverdacht gegen Grasser, so das OLG laut “Format”.

(APA)

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