Ramprecht war am 15. Juli 2010 wegen übler Nachrede zulasten Grassers zu einer bedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden, da – so die Urteilsbegründung – der von ihm erhobene Vorwurf, Grasser habe die Buwog-Privatisierung beeinflusst, nicht erwiesen sei.
Urteil wegen Verfahrensmängel aufgehoben
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob im vergangenen Mai das erstinstanzliche Urteil wegen Verfahrensmängeln auf. Das OLG rügte den Umgang mit den geladenen Zeugen Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech, die auch Beschuldigte bei den strafrechtlichen Ermittlungen in der Buwog-Causa sind und sich deshalb der Aussage entschlagen hatten. Nach Ansicht des OLG wurde vom Erstgericht nicht hinlänglich geprüft, ob tatsächlich ein Entschlagungsrecht gegeben war. Folglich wurde eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet. Zur Neuauflage sind zunächst nur Ramprecht und Grasser geladen, die als Beschuldigte bzw. Zeuge vernommen werden sollen. Ob Richterin Nicole Bacszak die Sache danach schon für spruchreif hält, wird sich zeigen.
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