Bußjäger: "Hintertür für Impfpflicht steht weit offen"

Kaum ein Thema wird derzeit so heiß diskutiert wie die Einführung einer Impfpflicht. Nicht nur Berufsgruppen im Bildungs-, Gesundheits- oder Pflegebereich, sondern weitere Arbeitnehmer aus Branchen im Feld der körpernahen Dienstleister sollen laut Empfehlung von Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission, geimpft werden. Auch eine generelle, staatlich angeordnete Impfpflicht sei verfassungsrechtlich durchaus denkbar, informiert Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger im ausführlichen VOL.AT-Videointerview. Der Verfassungsrechtler geht sogar noch weiter: "Im Epidemiegesetz hat man jetzt schon Möglichkeiten für gewisse Berufsgruppen. Mittels rechtlichen Veränderungen ist aber auch eine generelle Impfpflicht möglich, auch auf Anordnung des Bundesministers".
"Impfpflicht hat sich in der Vergangenheit bewährt"
"Selbstverständlich muss eine Impfpflicht im öffentlichen Interesse sein und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben wir partiell solche Impfpflichten eingeführt, die sich bei Pocken oder Kinderlähmung durchaus bewährt haben", führt Bußjäger weiter aus.
Bestrafung für Impfverweigerer?
"Verwaltungsstrafen in maßvoller Höhe wären sicherlich möglich, für Menschen die sich gegen solche Verordnungen sträuben. Man könnte aber auch mit monetären Anreizen Dinge bewegen. Selbstverständlich wäre es auch weiter möglich, an der Schraube von Verhaltensvorschriften zu drehen. Das würde bedeuten, dass das Leben und der Alltag von nicht geimpften Personen weiter eingeschränkt würden. Wenn sie dann nicht mehr in den Urlaub fahren können oder ins Gasthaus dürfen und quasi darauf beschränkt werden, zu Hause zu bleiben, kommen wir auf dasselbe Ergebnis. Die Hintertür für eine Impfpflicht steht weit offen."
(VOL.AT)
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