Das Video zeigt zuerst eine vermeintliche Alltagssituation im Beruf eines Busfahrers. Eine Frau versucht in den Bus einzusteigen. Sie bittet den Busfahrer den Bus zu senken, dieser scheint die Frau nicht gehört zu haben, weshalb sie ihre Stimme erhebt. Doch dann eskaliert die Situation.
Busfahrer verliert die Nerven
Der Busfahrer beleidigt die Frau auf serbisch und ist sehr ausfallend. Ein weiterer Fahrgast versucht die Situation zu deeskalieren und begibt sich zum Fahrer. Er schafft es den 52-jährigen Fahrer zu beruhigen.
Michael Stabodin weist Vorwürfe zurück
Der Busfahrer schildert seine aktuelle Arbeitssituation: Seit zwei Jahren würde er immer wieder sechs Tage die Woche 14 bis 15 Stunden pro Tag arbeiten. Diese Vorwürfe weißt der Geschäftsführer von Unterland Bus Michael Stabodin vehement zurück. Laut dem Geschäftsführer sieht die Arbeitssituation anders aus. Die Arbeitszeiten würden penibelst kontrolliert werden.
So sollte sich ein Dienstleister nicht verhalten
Stabodin ist wichtig, dass die öffentlichen Verkehrsmittel Dienstleister sind. Deshalb sei es für Landbus Unterland, als auch die 22 Gemeinden als Auftraggeber wichtig, dass die Busbetreiber ihre Busfahrer gut schulen und für die Situationen im Dienst vorbereiten. Solch ein Verhalten sei inakzeptabel und würde nicht dem Bild entsprechen, welche sie nach außen transportieren wollen.
Arbeitszeiten genau aufzeichnen
Die Arbeiterkammer Vorarlberg erhält immer wieder Anfragen bezüglich der gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen der Arbeitszeit sowie der Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheits- und Linienverkehr. Es ist dann stets im Einzelfall zu prüfen, ob ein Verstoß gegen diese Bestimmungen vorliegt.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten sei Voraussetzung, dass Buslenker gut ausgeruht sind.
Die Experten der AK empfehlen jedem Arbeitnehmer, eigene Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, um zu kontrollieren, ob die tatsächlich geleistete Arbeitszeit beim Arbeitgeber richtig erfasst wird und die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Verstöße sollen gemeldet werden
Bei Differenzen oder Verstößen sollte der Arbeitgeber möglichst zeitnah zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aufgefordert werden. Eine anonyme Anzeige beim zuständigen Arbeitsinspektorat ist grundsätzlich jederzeit möglich und auch die Arbeiterkammer steht für Informationen und allenfalls Durchsetzung der Ansprüche zur Verfügung.
(red)
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