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Bus und Bahn: Schritt in Richtung Normalbetrieb

Bus und Bahn reagieren auf steigenden Kapazitätsbedarf
Bus und Bahn reagieren auf steigenden Kapazitätsbedarf ©VVV
Seit Anfang der Woche werden in Vorarlberg erneut Fahrplananpassungen durchgeführt, um auf den steigenden Kapazitätsbedarf durch die Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu reagieren.

So wird der Busfahrplan stufenweise auf den Ferienfahrplan umgestellt. Weitere Anpassungen folgen am 11. Mai.

Seit 1. Mai hat die Bundesregierung die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 getroffen worden waren, wieder gelockert. Dazu gehören nicht nur die der Ausgangsbeschränkungen an sich sowie die Öffnung aller Geschäfte unter bestimmten Richtlinien, sondern auch die gestaffelte Wiederaufnahme des Schulbetriebs.

„Da wir im öffentlichen Verkehr wieder mit mehr Fahrgästen in Bus und Bahn rechnen, passen wir auch wieder unser Fahrplanangebot an mit dem Ziel einer schrittweisen Annäherung an unseren Normalfahrplan,“ erläutert Christian Hillbrand, Geschäftsführer vom Verkehrsverbund Vorarlberg die Entscheidung.

Normalfahrplan ohne Schulkurse

Am Bahnverkehr ändert sich derzeit nichts zum April-Fahrplan. Der Busfahrplan wurde werktags zwischen Montag und Freitag auf den Normalfahrplan ohne die Schulkurse umgestellt. Der Fahrplan am Samstag, Sonntag und am Feiertag bleibt weiterhin bestehen. Der Fahrbetrieb endet spätestens um 23:30 Uhr. Die Nachtverkehre wie Nightline, YoYo usw. bleiben daher eingestellt.

Somit können Pendler wieder auf den gewohnten Verbindungen fahren. Fahrgäste können sich generell über aktuelle Verbindungen auf vmobil.at oder via Clevvver-App informieren.

Abstandsregelung sowie Maskenpflicht

Fahrgäste in Bus und Bahn sind dazu angehalten gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und einen Mund- Nasenschutz zu tragen.

Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden. Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann, entfällt die Maskenpflicht.

(red)

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