Der Bub und das Mädchen hätten vor Gericht Briefe als Beweis für ihre Liebe vorgelegt, erklärte der Staatsanwalt der APA. Der Verteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Laut Anklageschrift musste sich der 17-Jährige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten. “Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als drei Jahre, ist diese Tat nicht zu bestrafen. Es sei denn, die unmündige Person hätte das dreizehnte Lebensjahr noch nicht vollendet”, erläuterte Staatsanwalt Rudolf Koll. “Auf dieses Delikt stehen bei Erwachsenen zehn, bei Jugendlichen fünf Jahre Höchststrafe”, sagte der Staatsanwalt.
Der Vater des Mädchens habe das sexuelle Verhältnis seiner Tochter zu dem Jugendlichen aufgedeckt und den Tiroler angezeigt.
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