Wegen Burnouts wurde der EDV-Techniker arbeitsunfähig. Er ist bereits nach Spaziergängen erschöpft, bestätigte auch ein Psychiater. Die Versicherung, bei welcher er gegen Arbeitsunfähigkeit versichert ist, hatte den Vorarlberger aber nur ein Jahr lang entschädigt. Deswegen hat der Versicherungsnehmer geklagt. Er meint, das Unternehmen müsse auch weiterhin zahlen.
In der ersten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch hat Klägeranwalt Hans-Jörg Vogl gestern für eine gütliche Einigung vergeblich eine Einmalzahlung von 20.000 bis 30.000 Euro gefordert. Zivilrichter Norbert Stütler hat für Ende März die nächste Verhandlung angesetzt.
Monatliche Prämie
Der 1967 geborene Kläger hatte vor Jahren das Angebot angenommen, zusätzlich zu seiner Lebensversicherung eine Zusatzversicherung gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit abzuschließen. Dafür hat er monatlich eine Prämie von 60,90 Euro bezahlt. Nachdem er wegen einer Erschöpfungsdepression arbeitsunfähig geworden war, hat ihm die beklagte Versicherung ein Jahr lang monatlich 1500 Euro zukommen lassen, also insgesamt 18.000 Euro, und danach die Zahlungen eingestellt. Die von Sanjay Doshi anwaltlich vertretene Versicherung berief sich dabei auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, in der die Versicherungsleistungen mit einem Jahr begrenzt werden.
Mangelnde Aufklärung
Der Versicherungskunde aber sagt, er sei falsch beraten worden. Sein Mandant sei vor dem Vertragsabschluss nie über die zeitliche Zahlungsbegrenzung aufgeklärt worden, argumentiert Klagsvertreter Vogl. Das sei nie vereinbart worden. Auch in der Versicherungspolizze sei die Ein-Jahr-Klausel nicht angeführt worden. Nur im mitgeschickten Beiblatt mit den vielen kleingedruckten Allgemeinen Versicherungsbedingungen sei unten erwähnt worden, dass die Versicherungsleistungen nach einem Jahr enden.
Der Kläger sei getäuscht worden, sagte Vogl gestern. Er sei davon ausgegangen, dass die Versicherung nötigenfalls 20 Jahre lang zu Zahlungen verpflichtet sei.
Kein ruhiger Schlaf
Die beklagte Versicherung hingegen behauptet, der Versicherungsnehmer sei sehr wohl auch über die Begrenzung auf ein Jahr informiert worden.
Die Beratung hat ein Mitarbeiter der Hausbank des Klägers vorgenommen. „Möchten Sie ruhig schlafen?“ Mit diesem Slogan hat die Bank für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung geworben. Sein Mandant könne auch deshalb nicht mehr ruhig schlafen, weil die Versicherung nicht mehr zahle, merkte Klagsvertreter Vogl an.
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