Von Seff Dünser / NEUE
Der Tarzan-Schrei untermalte jedenfalls die juristische Attacke, die der angriffslustige Rechtsanwalt in dem anhängigen Zivilprozess ritt: Der Anwalt der klagenden Zahnärztin bezeichnete nämlich einen Gutachter als Dümmling.
Die Klägerin verklagt in dem Rechtsstreit ein Versicherungsunternehmen, bei der sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro abgeschlossen hat. Die Zahnärztin verlangt als zusätzliche Entschädigung für ihre behauptete Arbeitsunfähigkeit 39.000 Euro.
Burnout
152.000 Euro hat die Versicherung der Ärztin, die ihre Ordination geschlossen halten musste, bereits bezahlt. Davon entfallen 120.000 Euro auf das Burnout, an dem die Medizinerin erkrankt ist. Diese Summe wurde ihr für den Zeitraum Jänner bis September 2017 überwiesen.
32.000 Euro ließ die Versicherung der Versicherungsnehmerin zukommen, weil sie zwischen Oktober und Dezember 2017 wegen einer Daumenverletzung nicht arbeitsfähig war.
Die Zahnärztin fordert von ihrer Versicherung zusätzliche Zahlungen, weil sie wegen ihres Burnouts noch immer nicht arbeitsfähig sei. Zudem habe ihre Arbeitsunfähigkeit wegen Beschwerden am Daumen länger gedauert, als das von der Versicherung mit deren Zahlungen berücksichtigt worden sei.
Haftungsdauer
Der Anwalt der beklagten Betriebsunterbrechungsversicherung sagte gestern in der ersten Verhandlung, die Forderungen seien unberechtigt. Das unter anderem auch deshalb, weil die Klägerin inzwischen gar nicht mehr als Zahnärztin tätig sei. Und es sei auch so, dass die Ärztin versicherungsrechtlich keineswegs völlig arbeitsunfähig sei. Des Weiteren sei die Haftung pro Versicherungsfall auf zwölf Monate beschränkt. Weil es aber zwei Versicherungsfälle gebe, einen wegen des Burnouts und den zweiten wegen der Daumenverletzung, erhöhe sich die Haftungsdauer, erwiderte der Anwalt der Ärztin.
Diesbezüglich berichtete der Anwalt der Ärztin während der Verhandlung einen beendeten Rechtsstreit gegen eine Versicherung, nachdem ein Hotelier beim Treppensturz mit 2,3 Promille schwer verletzt worden sei. Was dazu führte, dass der Anwalt der Versicherung einen Antrag auf Wiederaufnahme des Zivilprozesses ankündigte, weil der Versicherungsnehmer nun offenbar doch zugebe, stark alkoholisiert gewesen zu sein.
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