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Burgenland: Verfrühte Wahlwerbung von SPÖ-Mandatar hat Folgen

Ein angekreuzter Kreis.
Ein angekreuzter Kreis. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Die ÖVP hat dem SPÖ-Landtagsabgeordneten Christian Dax einen verfrühten Wahlkampfstart vorgeworfen. Die zuständige Abteilung im Burgenland sah dies ebenso und verhängte eine Geldbuße über die Partei, laut SPÖ 1.000 Euro.
ÖVP ortet Frühstart

Für die burgenländische Landtagswahl am 19. Jänner hatten neue Bestimmungen zur Wahlwerbung gegolten. Neben der Wahlkampfkosten-Obergrenze, deren Einhaltung alle Parteien zugesagt hatten, durfte erst ab dem Stichtag, dem 29. Oktober 2024, geworben werden.

Sachverhaltsdarstellung eingebracht

Mitte Oktober des Vorjahres echauffierte sich die Volkspartei darüber, dass Dax bereits vor dem Stichtag online für eine Vorzugsstimme für ihn geworben hatte. Die ÖVP brachte daher beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verstoßes gegen das Parteienförderungsgesetz ein. Aus der SPÖ hieß es damals, der Abgeordnete habe für die Einschaltung 100 Euro von seinem persönlichen Budget ausgegeben und "nicht bedacht, dass eine Wahlwerbung erst ab 29. Oktober erlaubt ist". Das Posting entfernte er umgehend.

Die Sachverhaltsdarstellung wurde zu Jahresbeginn von der zuständigen Abteilung erledigt, teilte das Landesmedienservice am Freitag auf APA-Anfrage mit: "Es wurde eine Verletzung gegen §4 Absatz 4 des burgenländischen Parteienförderungsgesetzes festgestellt und eine Sanktion verhängt." Die Berechnung der Sanktion erfolge gemäß den Gesetzesbestimmungen nach objektiven Kriterien, wobei insbesondere die zeitliche Komponente - nämlich die Dauer der Verfehlung - und der Umstand, dass es sich um den erstmaligen Verstoß gehandelt habe, berücksichtigt wurden. Die genaue Strafhöhe wurde nicht bekannt gegeben, sie unterliege dem "Geheimhaltungsinteresse", hieß es zur APA.

SPÖ nahm Entscheidung zur Kenntnis

Die SPÖ hat laut Landesmedienservice die Entscheidung zur Kenntnis genommen, das Verfahren ist abgeschlossen. Es hätte die Möglichkeit bestanden, einen Bescheid zu beantragen und dagegen dann Einspruch zu erheben. Dies sei aber nicht passiert. Die Strafe wird automatisch von der Parteienförderung abgezogen. Laut Parteiangaben betrug die Strafhöhe 1.000 Euro. Der Abzug sei auch bereits erfolgt, hieß es aus der Landespartei.

Auch gegen die ÖVP wurde im Wahlkampf eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, denn die SPÖ hatte durch das von den Schwarzen verbreitete Magazin "Unterm Strich" einen Verstoß geortet. Dieses Verfahren sei aufgrund des Umfangs noch nicht abgeschlossen. Nähere Informationen dazu gab es daher seitens des Landes noch nicht.

(APA/Red)

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