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Burgenland führt Pflichtarbeit für Asylwerber ein – 1,60 Euro pro Stunde

Gemeinnützige Arbeit für Asylwerber – Burgenland setzt Modell mit Sanktionen um
Gemeinnützige Arbeit für Asylwerber – Burgenland setzt Modell mit Sanktionen um ©APA/AFP
Ab 1. Juli müssen Asylwerber im Burgenland gemeinnützige Arbeit leisten. Wer sich weigert, verliert Leistungen der Grundversorgung – inklusive Wohnung und Krankenversicherung.

Im Burgenland wird ab 1. Juli 2025 ein neues Modell umgesetzt: Asylwerberinnen und Asylwerber sind künftig verpflichtet, gemeinnützige Tätigkeiten zu übernehmen. Die Regelung betrifft zunächst rund 130 Personen im erwerbsfähigen Alter, wie Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) am Mittwoch bekannt gab.

Der Einsatz soll in Gemeinden, im Landesdienst oder in der Landesholding erfolgen. Wer zweimal ohne triftigen Grund verweigert, verliert laut Landesregierung den Anspruch auf wesentliche Teile der Grundversorgung – darunter Wohnung, Verpflegungsgeld und Krankenversicherung. Es bleibt lediglich ein Schlafplatz sowie medizinische Basisversorgung.

1,60 Euro pro Stunde – bis zu 30 Stunden pro Woche

Für die Arbeit erhalten die Betroffenen einen "Anerkennungsbeitrag" von 1,60 Euro pro Stunde. Die Arbeitszeit beträgt:

  • bis zu 30 Stunden pro Woche bei Personen ohne Betreuungspflichten
  • maximal 20 Wochenstunden für Personen mit Betreuungspflichten

Die Tätigkeiten reichen von Landschaftspflege, Winterdienst und Reinigungsarbeiten bis zur Unterstützung bei Veranstaltungen oder in Pflegeheimen und Bibliotheken. Laut einer internen Erhebung gibt es in burgenländischen Gemeinden ein reales Einsatzpotenzial von 24 Vollzeitäquivalenten.

Winkler: "Leistung muss Verantwortung gegenüberstehen"

Winkler verteidigte die Maßnahme mit dem Argument, wer dauerhaft staatliche Unterstützung erhält, müsse auch Verantwortung übernehmen: "Es geht um Halt, Sinn und Struktur – und um einen Beitrag zur Gesellschaft."

Man werde aber individuell prüfen, was den Betroffenen zumutbar sei. Auf gesundheitliche Einschränkungen, Betreuungspflichten oder psychische Belastungen werde Rücksicht genommen, betonte sie.

Die Burgenländische Landesrätin Daniela Winkler ©APA

Integration durch Beschäftigung – Obergrenze bleibt

Die Arbeit soll laut Landesregierung auch zur Integration beitragen: Sie biete den Asylwerbenden eine geregelte Tagesstruktur, fördere Sprachkontakt mit Einheimischen und helfe beim Abbau von Barrieren.

Gleichzeitig wird an der Obergrenze von 330 Asylwerbern pro Jahr in der Grundversorgung festgehalten. Diese sei laut SPÖ-Klubobmann Roland Fürst notwendig, da rund 90 % der Flüchtlinge über das Burgenland nach Österreich einreisen.

(VOL.AT)

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