Burgenland bekämpft Rebzikade mit neuem Weinbaugesetz
Per Bescheid der Bezirkshauptmannschaften sollen die Eigentümer der aufgelassenen Weingärten dazu aufgefordert werden, diese zu roden. Tun sie das nicht, droht ihnen eine Strafe in Höhe von 6.000 Euro pro Hektar. Denn: "Eigentum berechtigt nicht nur, Eigentum verpflichtet auch", betonte Haider-Wallner. Außerdem wird die Verordnung für Weingärten, die bewirtschaftet werden und befallen sind, aktualisiert. Beschlossen werden soll die Novelle noch im Dezember-Landtag. Mit 1. Jänner 2026 tritt die Regelung in Kraft.
Informationsoffensive auch für Besitzer von Hausgärten
Geplant sind außerdem verstärkte Beratungen, Kontrollen und Informationsoffensiven. Diese sollen sich auch an Burgenländerinnen und Burgenländer mit Hausgärten richten, weil sich der Schädling dort unter anderem in Uhudler-Hecken einnisten könnte, sagte die Landeshauptmann-Stellvertreterin. Deshalb sei es wichtig, die Hecken zu pflegen und die Anzeichen der Erkrankung zu erkennen.
Die Ausbreitung der Rebzikade werde durch den Klimawandel und warme Winter begünstigt. Sind Weinstöcke einmal von der Goldgelben Vergilbungskrankheit befallen, müssen sie gerodet werden. Das mache die Krankheit für den burgenländischen Weinbau so bedrohlich, erläuterte Haider-Wallner. Aber auch die Kulturlandschaft und der Tourismus seien davon betroffen.
Der Präsident des burgenländischen Weinbauverbandes, Andreas Liegenfeld, appellierte an die Grundstückseigentümer, ihre brachliegenden Weingärten schon vor Einlangen eines Bescheides zu roden, um den Lebensraum der Zikade so unattraktiv wie möglich zu machen. Er geht davon aus, dass im Burgenland derzeit rund 500 Hektar Weingärten nicht bewirtschaftet werden. Dass die Maßnahmen notwendig seien, habe in der Vergangenheit schon die Reblaus gezeigt, meinte SPÖ-Landwirtschaftssprecher Gerhard Bachmann: "Die Reblaus hat einen Schaden angerichtet, den wollen wir, glaube ich, nicht mehr erleben."
(APA)
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