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Bures plant Videoüberwachung der Rettungsgasse

Rettungsgasse funktioniert selten einwandfrei
Rettungsgasse funktioniert selten einwandfrei
Die Einhaltung der Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen soll nach Plänen von Verkehrsministerin Bures künftig von 800 Videokameras der Asfinag überwacht und Vergehen bestraft werden. Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dem Innenministerium übermittelt, erklärte Bures am Donnerstag. Innenministerin Mikl-Leitner will aber lieber "informieren" als strafen.
4.874 Kameras überwachen den Verkehr

Immer wieder hat es seit der Einführung der Rettungsgasse im Jänner 2012 Probleme gegeben. Diese will Bures mit der Novelle ausräumen. “Ich hoffe, dass es in dieser Legislaturperiode noch beschlossen werden kann”, sagte sie. Die Videoüberwachung soll unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Kriterien erfolgen und “ausschließlich für Verwaltungsstrafverfahren bei Vorliegen eines konkreten Verdachts” verwendet werden, versicherte Bures.

800 schwenk- und zoombare Kameras

Insgesamt hat die Asfinag rund 800 schwenk- und zoombare Kameras im Freiland im Einsatz. In Summe sind damit “Pi mal Daumen 50 Prozent des Netzes abgedeckt”, sagte Asfinag-Vorstand Klaus Schierhackl. Diese Kamers sollen mit der Novelle von der Asfinag zur Verfügung gestellt werden, die Bearbeitung und Bedienung bei der Polizei erfolgen, so Schierhackl.

“Schnellschüsse bedenklich”

Innenministerin Mikl-Leitner hat Bedenken gegen den Vorschlag. “Gerade im sensiblen Bereich des Datenschutzes halte ich Schnellschüsse jedenfalls für höchst bedenklich”, so Mikl-Leitner in einem Statement. Sie wolle die Autofahrer stattdessen besser “informieren”. Immerhin gehe es um Verwaltungsübertretungen und nicht um Straftaten. Als Beispiel führte Mikl-Leitner an, dass das Innenministerium zur Kriminalitätsbekämpfung aktuell nur 18 Hotspot-Kameras einsetzt.

Für Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, sind die Pläne der Verkehrsministerin ein “ganz unglaublicher populistischer Unfug, mit dem man versucht, eine Totgeburt wiederzubeleben”. Es gebe “sehr viele grundrechtliche Bedenken” dagegen. Der Datenschützer glaubt nicht, dass eine derartige Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) halten würde.

(APA)

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