Die Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl wagen sich langsam aus der Deckung – auch wenn der Termin noch nicht fixiert ist. Er wird erst nächste Woche vom Ministerrat beschlossen. Ins Auge gefasst ist der 24. April, sollte eine Stichwahl nötig sein, findet sie vier Wochen später, am 22. Mai statt. Angelobt werden muss das neue Staatsoberhaupt am 8. Juli, wenn Heinz Fischers Amtszeit endet.
Die Wahl des Bundespräsidenten ist laut § 1 Wahlgesetz von der Bundesregierung durch Verordnung im Bundesgesetzblatt auszuschreiben. Diese muss den – im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates festgesetzten – Wahltag und den Stichtag enthalten. In Österreich müssen alle Wahlen entweder an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden.
Fixe und mögliche Kandidaten
Die Kandidatenkür ist bereits voll im Gang: Die ÖVP hat – einigermaßen überraschend – Andreas Khol nominiert, die SPÖ-Gremien werden am Freitag wohl Sozialminister Rudolf Hundstorfer ins Rennen schicken, Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen hat sein Antreten verkündet, Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss will parteiunabhängige Kandidaten sein. Die FPÖ wartet noch zu, wen sie schickt.
Auch weniger bekannte Persönlichkeiten wie Ex-Millionenshow-Siegerin und Dialekt-Autorin Elfriede Awadalla, Martin Wabl oder Adrien Luxemburg wollen versuchen, die nötigen 6.000 Unterstützungserklärungen zu sammeln. Offiziell möglich ist das ab dem Stichtag (voraussichtlich Ende Februar) – und Zeit dafür ist noch bis vor Ostern. Wird am 24. April gewählt, müssen die Wahlvorschläge spätestens am 18. März um 17:00 Uhr bei der Wahlbehörde eingereicht werden.
(APA, Red.)
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