In diesem Bereich könnte das Staatsoberhaupt stärker als bei anderen Gesetzen (wo er nur das verfassungsmäßige Zustandekommen beurkundet) in ein inhaltliche Prüfung eingebunden werden, schlägt Lopatka im “Presse”-Interview vor. Man sollte “zumindest diskutieren”, ob der Bundespräsident Wehrgesetznovellen z.B. inhaltlich prüfen soll. “In dieser Frage wird somit die Position des Präsidenten gestärkt”, merkte Lopatka an.
Debatte um Kompetenzen des Bundespräsidenten
Er geht davon aus, dass sich für den – gemeinsam mit der Wahlrechtsnovelle vorgestellten – SPÖ-ÖVP-Plan zur “Entrümpelung” der Hofburg-Kompetenzen die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit finden wird. Wenn die Grünen – deren Zustimmung dafür nötig wäre – meinen, dass der Bundespräsident weiterhin Beamte ernennen soll, dann “gut”, zeigte er sich verhandlungsbereit. Den Punkt, dass der Bundespräsident nicht mehr den Nationalrat auflösen kann, hätten auch Grünen-Chefin Eva Glawischnig und der jetzige Präsident Alexander Van der Bellen schon vor dem Sommer “genauso gesehen”.
(apa/red)
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