Das Bundeskriminalamt hat einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung" auf APA-Anfrage bestätigt. Demnach ist die Auswertung des Videos abgeschlossen. Über die Weiterleitung an den Untersuchungsausschuss muss nun die Justiz entscheiden.
Tauziehen zwischen Ministerien
Wie der Sprecher des Bundeskriminalamts, Vinzenz Kriegs-Au, der APA sagte, werden sowohl der Abschlussbericht über die Auswertung des Videos als auch das Video selbst am Nachmittag mit einem Boten an die zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt. Zur Frage, wann und durch wen das bei einer Hausdurchsuchung im April gefundene Video an den im Parlament tagenden Ibiza-Untersuchungsausschuss weitergeleitet wird, hatte es zuletzt ein Tauziehen zwischen Innen- und Justizministerium gegeben. Eine Empfehlung, ob die Weiterleitung an den Ausschuss laufende Ermittlungen gefährden könnte und welcher Geheimhaltungsstufe es im Ausschuss unterliegen soll, wird das Bundeskriminalamt laut Kriegs-Au nicht abgeben.
Dauer der Prüfung noch ungewiss
Zum weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit dem "Ibiza-Video" erklärte das Justizministerium Montagnachmittag, dass die Staatsanwaltschaften nach Eintreffen des Bildmaterials prüfen können, ob die bei ihnen anhängigen Ermittlungsverfahren durch eine Vorlage an den U-Ausschuss gefährdet würden. Das Ergebnis davon wird der Oberstaatsanwaltschaft Wien mitgeteilt, der weitere Schritte obliegen.
Wie lange all das dauern wird, wollte die Sprecherin des Justizressorts nicht einschätzen: "Zu der zeitlichen Dimension können wir aktuell keine seriöse Einschätzung abgeben", heißt es in der auf Anfrage der APA übermittelten schriftlichen Stellungnahme.
(APA)
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