Dies ließ heute, Dienstag, eine Aussendung des Verteidigungsministeriums verlautbaren. Allerdings könne ein Kommandant die Soldaten nicht vor allen Mitmenschen schützen, die sich nicht an gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften halten. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass nicht nur Soldaten des Bundesheeres in Gefahr waren, sondern auch Zivilpersonen, die im Normalfall ihren Aufenthalt im Gelände bei der Gemeinde vorher nicht angekündigen.
Seitens des Bundesheeres wurden laut Ministerium bei der Ausbildung der Soldaten alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Ein Kommandant könne bei so einer Ausbildung davon ausgehen, dass den Soldaten beim Marsch vom und zum Garnisonsübungsplatz in diesem Gelände keine Gefahr droht. Da sich in der fast 50-jährigen Erfahrung des Bundesheeres die überwiegende Anzahl der Jäger an die Sicherheitsbestimmungen des Jagdgesetzes gehalten hat, konnte nicht vorhergesehen werden, dass ein Jäger alle Regeln missachtet und auf Menschen schießt.
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