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Bundesbeamte haben weiter am Karfreitag ab Mittag frei

Die neue Karfreitagsregelung wird für Bundesbeamte nichts ändern.
Die neue Karfreitagsregelung wird für Bundesbeamte nichts ändern. ©APA
Bundesbeamte werden am Karfreitag auch nach der Abschaffung des Feiertages für Evangelische ab Mittag frei haben. Vizekanzler und Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) verwies am Mittwoch im Pressefoyer auf einen entsprechenden Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1963. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wehrte sich gegen die "verzerrte Darstellung", dass es nun Einzellösungen geben soll.
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Dass Bedienstete mancher Bundesländer oder Gemeinden am Karfreitag weiterhin frei haben sollen ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen, sei die Realität: “Schauen Sie sich die Kollektivverträge an”, oder Regelungen in unterschiedlichen Betrieben, meinte Kurz. In manchen Unternehmen werde Mitarbeitern Freitagmittag frei gegeben, manchen am 24. oder am 31. Dezember. Derzeit werde medial etwas als Ausscheren dargestellt, was “absolute Realität” in Österreich sei. Unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Unternehmen seien “das normalste auf der Welt”, so der Kanzler.

Beamte haben weiterhin ab Mittag frei

Strache sah einmal mehr die Arbeiterkammer in Verantwortung für die derzeitige Situation, habe diese doch die Klage beim EuGH unterstützt. Was die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst betrifft, verwies der Beamtenminister auf einen Ministerratsbeschluss aus 1963. Man wollte so nahe wie möglich an der ursprünglichen Regelung blieben und daher stehe es allen Ministern frei, am Karfreitag ab Mittag frei zu geben. Alle Ressorts sollten dies weiter so leben, meinte Strache. Laut seinem Büro handelt es sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Es sei die übliche Praxis, dass die Beamten ab Mittag frei haben.

Der ÖGB-Vostand beschloss unterdessen ein Gutachten zu der von der türkis-blauen Koalition beschlossenen Karfreitags-Regelung Wie der Leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz der APA erläuterte, fiel der Beschluss dafür einstimmig, also auch mit den Stimmen der Christgewerkschafter.

Zusätzlicher Urlaubstag?

Mit dem Gutachten sollen Martin Risak, Arbeitsrechtler an der Uni Wien, und eine Europarechtlerin voraussichtlich aus Deutschland beauftragt werden, deren Name noch nicht kommuniziert wurde. Risak hatte schon vor dem Beschluss der Koalition vorgeschlagen, Arbeitnehmern einen zusätzlichen Urlaubstag zu gewähren. Bei religiösen Menschen sollte dies mit dem Rechtsanspruch kombiniert werden, diesen Urlaub an einem bestimmten Tagen nehmen zu dürfen. Die Koalition hat sich aber nach den EuGH-Urteil für die Lösung entschieden, dass der freie Karfreitag für Protestanten und Altkatholiken gestrichen wird und alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf einen freien Tag haben, für den sie aber Urlaub nehmen müssen.

Nach den Vorstellungen des ÖGB soll mit dem Gutachten vor allem die Frage geklärt werden, ob ein Eingriff in den Generalkollektivvertrag rechtskonform ist und welche Möglichkeiten bestehen, wenn das nicht der Fall sein sollte. Der ÖGB will auch wissen, ob ein derartiger gesetzlicher Eingriff in Kollektivverträge im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht. Weitere Punkte, wie die Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen, die den Karfreitag regeln, oder die Rechtsfolgen für die betroffen Arbeitnehmer, werden ebenfalls Teil des Gutachtens sein. Den genauen Text des Auftrags für das Rechtsgutachten werden vor der Erteilung jetzt noch Experten des ÖGB erarbeiten.

Kein Thema in der Vorstandssitzung war laut Achitz die Möglichkeit, dass alle Mitarbeiter am selben Tag, etwa einem Fenstertag, ihren Rechtsanspruch auf den “persönlichen Feiertag” geltend machen. Zur Erinnerung: Der Arbeitgeber muss diesen gewähren, wenn er rechtzeitig (heuer 14 Tage, später drei Monate im Voraus) angemeldet ist. Arbeitnehmer könnten nur gebeten werden, an diesem Tag zu arbeiten, bekämen dann aber die Feiertagszuschläge.

(APA)

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