Auch wenn nicht alle Wünsche erfüllt worden seien, bestehe doch Hoffnung, dass Europa dass Subsidiaritätsprinzip in Zukunft ernster nimmt, so Halder.
Immerhin bringe der Vertrag für die Länder gegenüber der geltenden Rechtslage einige Verbesserungen, insbesondere die Einbindung der nationalen und regionalen Parlamente in die europäische Gesetzgebung, die Möglichkeit der Subsidiaritätskontrolle durch Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und die grundsätzliche Anerkennung der Bedeutung der regionalen und lokalen Ebene im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips. Allerdings, so Halder, seien nunmehr auch Bundes- und Landesparlamente gefordert und müssen unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, sich aktiv in Europa einzubringen.
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