Bund muss Kosten für Aufsuchen und Bergen von Fliegerbomben zahlen
Das entschied nun das Landesgericht Salzburg im Musterprozess, den die Stadt Salzburg gegen den Bund führt, wie Gerichts-Vizepräsident Philipp Bauer am Montag bei einem Pressegespräch bekanntgab. Nur die Kosten, die über die eigentliche Bergung hinausgehen, also zum Beispiel sicherheitstechnische Maßnahmen, seien vom Grundeigentümer zu zahlen.
Das Gericht hat das schriftliche Urteil ausgefertigt und wird es heute den Parteien zustellen. Die Berufungsfrist dauert nun 30 Tage, das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Die Stadt hatte die Klage eingebracht, weil sie nicht auf den ganzen Kosten für das Aufsuchen und Sondieren sitzen bleiben wollte.
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