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Buchinger verweist Sausgruber auf 15a-Vereinbarung

Sozialminister Erwin Buchinger (S) hat angesichts der Kritik aus Vorarlberg bezüglich der Vermögensgrenze bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung daheim auf den bereits paktierten 15a-Vertrag mit den Ländern verwiesen.

Wenn ein Land über die im Pakt festgeschriebene Vermögensgrenze von 5.000 Euro (laut neuer Richtlinie 7.000 Euro) überschreiten will, dann bedürfe es einer Sondervereinbarung mit dem Bund. Ein einseitiges Aufheben der Grenze durch die Länder dürfe es aber nicht geben.

Er lade Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) ein, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, sagte Buchinger am Rande des Sozialausschusses am Dienstag. Mit acht Bundesländern habe man bereits eine Vereinbarung getroffen, er gehe davon aus, dass Vorarlberg als neuntes Bundesland „sicher auch dazukommt“. Der „gute Wille“ sei im Sozialministerium auf jeden Fall vorhanden.

Die Kritik des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll (V) , der gemeint hatte, die 15a-Vereinbarung sei „auf Punkt und Beistrich einzuhalten“ und am Finanzausgleichs-Pakt gebe es „nichts zu rütteln“, wertete Buchinger als eine „Wahlkampflaune“ Prölls. Man habe mit der niederösterreichischen Soziallandesrätin Petra Bohuslav (V) bereits eine Vereinbarung bezüglich des Wegfalls der Vermögensgrenze in Niederösterreich getroffen. Über die nunmehrige Aufregung könnten sich die Leute selbst ein Bild machen, so Buchinger. Wenn die ÖVP in der Pflegedebatte einen „Zick-Zack-Kurs“ fahre, dann müsse sie sich das mit sich selbst ausmachen.

Aus dem Buchinger-Büro hieß es auf Nachfrage, der Bund zahlt in jedem Fall die im 15a-Vertrag festgesetzten 60 Prozent-Anteil an der Förderung für die Betreuung daheim. Allerdings bedürfe es eben einer Sondervereinbarung, sollte ein Land von der festgeschriebenen Vermögensgrenze abweichen. Derartige mündliche Vereinbarungen gibt es laut Buchinger eben mit acht Bundesländern ausgenommen Vorarlberg – unterschrieben ist laut seinem Büro aber noch nichts.

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