Rechtlich möglich wäre es allerdings noch, wenn man die Maßnahmen erst im Herbst von Regierung und Parlament beschließen ließe.
Angedeutet wurde vom Sozialminister eine mögliche Lösung. Über die von der Ärztekammer geforderte Schiedsstelle über die Kündigung von Kassenverträgen nach fünf Jahren werde jetzt diskutiert. Buchinger lehnte diese Variante dann auch nicht kategorisch ab. Es dürfe aber keine Veto-Möglichkeit für die Ärztekammer geben.
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