Bei beiden bestehe Flucht-, Verdunkelungs- und Tatausführungsgefahr, sagte Christian Gneist, Sprecher des Landesgerichts, zur APA. Die richterliche Entscheidung des Haftprüfungstermins sei rechtskräftig, Einspruch wurde keiner eingelegt.
Der Betrugsskandal wurde unmittelbar nach der Festnahme der beiden Beschuldigten am 31. Jänner bekannt, der Beamte und der Unternehmer sind geständig. Dem BHAG-Mitarbeiter wird neben illegalem Geld-Transfer, die widerrechtliche Ausstellung von Schuldscheinen der Republik vorgeworfen. “Venetia” war einer der Nutznießer. Am 5. Februar wurde ein Wiener Anwalt als dritter Verdächtiger verhaftet, er soll für den “Vertrieb” der Schuldscheine gesorgt haben. Laut Korruptionsstaatsanwaltschaft gibt es gegen eine weitere Person gezielte Ermittlungen.
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