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Buchhalterin zweigt 1,1 Millionen ab

Nicht allzu schwer machte es die Firma ihrer diebischen Buchhalterin.
Nicht allzu schwer machte es die Firma ihrer diebischen Buchhalterin. ©Bilderbox
"Ich habe mich nie für die Buchhaltung interessiert. Und ich habe ihr voll vertraut" - diese beiden Fehler haben einen prominenten Geschäftsmann mehr als 1,1 Millionen Euro gekostet.

Seine Buchhalterin soll nämlich diese unglaubliche Summe unterschlagen haben, wofür sie sich heute, Dienstag, am Wiener Landesgericht verantworten musste. Richter Michael Tolstiuk vertagte die Verhandlung für die Einvernahme weiterer Zeugen auf Jänner.

Keine Probleme mit dem Abzweigen 

Der 43-Jährigen wurde es bei den beiden Firmen ITO Personaltraining und ITO Individuum-Team-Organisation nicht wirklich schwer gemacht: Sie hatte vollen Zugriff auf die Privat- und Geschäftskonten ihres Chefs, und vor allem lagen dessen Blankoschecks in ihrer Schreibtischlade. Damit sollte sie eigentlich die Firmenkasse mit Bargeld versorgen. Laut Anklage füllte sie jedoch von 2005 bis 2010 vor allem ihre eigenen Taschen. Das mutmaßliche Opfer interessierte sich nach eigener Aussage lediglich Umsatz und Gewinn, weshalb die Frau ihr Treiben lange verbergen konnte.

Ende bei höherer Überweisung

2010 war damit Schluss: Für eine Firmenbeteiligung sollte die Buchhalterin im Oktober eine höhere Summe überweisen, hielt ihren Chef jedoch hin und erklärte schließlich, es wäre kein Geld vorhanden. Dabei liefen die Geschäfte glänzend und vor kurzem war eine Million von einem Beteiligungsverkauf hereingekommen. Der alarmierte Steuerberater, der zuvor ebenso wenig misstrauisch geworden war, deckte das Schlamassel rasch auf.

Die daraufhin verhaftete Frau bestritt vor Gericht sämtliche Anschuldigungen. Sie will die Scheckbehebungen, u.a. auf einmal 150.000 und 250.000 Euro, im Auftrag ihres Chefs durchgeführt haben. Mit diesen enormen Summen sei sie dann sorglos durch Wien spaziert und hätte ihm das Geld jeweils sofort übergeben. Der Mann wies diese Behauptungen entschieden zurück. Gerade bei den Behebungen der größeren Summen durch die Buchhalterin sei er schon Tage vorher gar nicht in Österreich gewesen, und hätte das Geld nicht sofort entgegen nehmen können. “Wenn ich Geld brauche, gehe ich zum Bankomat oder lasse es mir auf mein Privatkonto überweisen.” Auch private Ausgaben, die die Angeklagte selbst über die Firma bezahlte, seien keinesfalls “Prämien” für gute Arbeit gewesen.

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