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Buchhalterin zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/ec
Angestellte zweigte 870.000 Euro ab, vom Geld fehlt jede Spur.

Der Tatzeitraum ist mit 2014 bis 2021 lang, die Schadenssumme mit 870.000 Euro hoch. Die Vorgehensweise der 50-Jährigen so raffiniert, dass selbst die Ermittler eine Weile brauchten, um ihr auf die Schliche zu kommen. In einem Oberländer Familienunternehmen gelang es ihr, enorme Summen auf ihr eigenes Konto zu überweisen. Ausgegeben wurde das Geld für Bestellungen, vor allem Kleider. Aber auch Urlaube, Konzertkarten mit einem Preis bis zu 130 Euro. Man lud Freunde ein, kaufte massenhaft Rubbellose. So war alles weg, die Ermittler konnten keinen Euro mehr sicherstellen.

Haftstrafe

Verteidiger Markus Schiechtl betont, dass seiner Mandantin die enorme Schadenshöhe nicht bewusst gewesen sei. Doch darauf kommt es nicht an. Monatlich, oft sogar mehrmals landete größere Summen des Handwerkbetriebes auf dem Privatkonto der Frau. Jetzt muss sie wegen Untreue für dreieinhalb Jahre in Haft. Den Schaden muss sie gutmachen, ob das in der Praxis möglich sein wird, ist mehr als fraglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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