AA

Buback-Mord wieder aufgerollt

Rund 30 Jahre nach der Ermordung des deutschen Generalbundesanwalts Siegfried Buback durch die RAF werden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Bubacks Sohn

Sie richteten sich gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski, teilte Generalbundesanwältin Monika Harms am Mittwoch in Karlsruhe mit. Es handle sich um einen Anfangsverdacht.

Auslöser für das Verfahren war ein Interview des ehemaligen RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock, der gegenüber dem Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ angedeutet hatte, dass Wisniewski auf Buback geschossen habe. Die Karlsruher Ermittler sehen bis dato keinen dringenden Tatverdacht. Deshalb ist eine Untersuchungshaft ausgeschlossen.

Bisher galten Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg als Hauptverantwortliche für den Anschlag auf Buback. Wisniewski wurde dagegen nicht direkt mit der Tat in Verbindung gebracht. Er wurde 1981 unter anderem wegen der Entführung und Ermordung des deutschen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer zu zwei Mal lebenslänglich verurteilt und kam 1999 frei.

Kritik äußerte die deutsche Bundesanwaltschaft am Verhalten Boocks, der bereits Ende März in der Sache aussagen sollte, sich jedoch mit einem ärztlichen Attest entschuldigen ließ. Man sei sehr verwundert gewesen, dass Boock immer wieder in der Lage gewesen sei, Interviews zu geben, aber nicht vernommen zu werden, sagte Terror-Ermittler Rainer Griesbaum. Jetzt sei aber eine Vernehmung geplant.

Trotz der neuen Äußerungen sieht die Generalbundesanwältin keinen Anlass, den Mordfall Buback nach den vorläufigen Erkenntnissen neu zu bewerten. Es ergebe sich keine Auswirkung auf die Urteile gegen die früheren RAF-Mitglieder Christian Klar und Knut Folkerts, die wegen Beteiligung an den Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden waren. Sie seien als Mittäter verurteilt worden. An dieser Bewertung ändere sich nichts, betonte Harms. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz Hinweise in dem Mordfall zurückgehalten hätten.

Allerdings prüft die Behörde nach eigenen Angaben, welche Informationen intern damals bekannt waren. Griesbaum betonte, dass der Hinweis auf eine mögliche Tatbeteiligung Wisniewskis dürftig gewesen sei und nicht für eine Anklage-Erhebung ausgereicht hätte. Die ehemalige Terroristin Verena Becker verriet dem „Spiegel“ zufolge dem deutschen Verfassungsschutz schon Anfang der 80er Jahre, dass Wisniewski der Schütze gewesen sei.

Harms sagte, die Aussagen Boocks seien der Ermittlungsbehörde schon vor den Äußerungen von Bubacks Sohn Michael in der „Süddeutschen Zeitung“ bekannt gewesen, wonach Klar nicht die Schüsse auf seinen Vater abgab. Sie betonte, das Kapitel des so genannten Deutschen Herbstes 1977 sei für die Ermittlungsbehörde nie als beendet angesehen worden. Es gebe weiter offene Verfahren, in denen sich die Bundesanwaltschaft bemühe, die Täter zu ermitteln.

Im Fall Buback stünden die neuen Zeugenvernehmungen noch aus, betonte die Generalbundesanwältin. Auch die Prüfung der vielen Akten werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Harms äußerte sich nicht zu dem Gnadengesuch Klars. darüber habe allein der deutsche Bundespräsident Horst Köhler zu entscheiden. „Wir haben ihm keine Ratschläge zu erteilen“, sagte sie.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Welt
  • Buback-Mord wieder aufgerollt